Beim Erdaushub für die Bodenplatte wurden in der Papenstraße 25 diverse Kachelfragmente gefunden. Herr Dr. Schäfer vom Landesamt für Denkmalpflege schrieb zu den Funden: "Die Urpatrizen können alle in das 16. Jahrhundert datiert werden. Die Nischenkachel datiert allgemein in die Jahrzehnte um 1500."
Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen, die z. B. diese Funde zutage gefördert haben, hat übrigens der Bauherr zu tragen, während die Fundstücke selbst an das Land Mecklenburg-Vompommern fallen und in die Archive des Landesamtes für Denkmalschutz nach Schwerin wandern.